AGB
 
 


Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen so bald ein Zimmer bzw. eine Wohnung mündlich oder schriftlich bestellt und zugesagt oder bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Vermieter verpflichtet sich, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder den betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen (Einsparungen). Die Einsparungen bis zu -
10% des Preises bei Ferienwohnungen,
20% des Preises bei Übernachtung mit Frühstück.
Der Nachweis eines niedrigen Schadens im Einzelfall bleibt dem Mieter, der Nachweis eines höheren Schadens im Einzelfall bleibt dem Vermieter vorbehalten.

5. Änderungen bzw. Stornierungen sind unverzüglich telefonisch wie schriftlich mitzuteilen. Vorzeitige Abreise oder verspätete Anreise berechtigen nicht zur Preisreduktion.

6.a) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Quartiere nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben um Ausfälle so gering wie möglich zu halten.
6.b) Bis zur anderweitigen Vergabe der Unterkunft hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

7. Die angegebenen Preise verstehen sich incl. zurzeit gültiger Mehrwertsteuer. Bei einer Erhöhung des MWST-Satzes bis zum Beginn der Vermietung, behalten wir uns vor, eine Anpassung vorzunehmen. Die ortsübliche Kurtaxe ist nicht in den Preisen inbegriffen und nach den ortsüblichen Tarifen vor Ort zu entrichten Der Mietpreis ist fällig bis spätestens 14 Tage vor Anreise eingehend. Bei einer Belegung mit mehr Personen, als im Mietvertrag vereinbart, behalten wir uns vor, eine Pauschale von 25,00 € für jede weitere Person nach zu kassieren.

8. Pauschalangebote, Sonderaktionen, Nachlässe und Rabatte sind nicht kombinierbar und können nicht in Folge gebucht werden.

9. Die Unterkunft steht am Anreisetag ab 15:30 Uhr zur Verfügung und ist am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr zu verlassen.

10. Bei einer Aufenthaltsdauer unter vier Tagen ist der Vermieter berechtigt einen Aufpreis pro Person zu verlangen.

11. Der Reisende ist verpflichtet bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der Gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere zur Mängelrüge gegenüber dem Vermieter verpflichtet.
Wird nicht direkt oder z.B. durch Wandel abgeholfen, so ist der Vermieter oder eine vom Vermieter genannte Person zu verständigen. Erfolgt eine Mängelrüge erst im Nachhinein, ist der Vertragspartner nicht in der Lage noch etwas zu tun.
Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz sind daher ausgeschlossen soweit eine Mängelrüge nicht von vornherein aussichtslos gewesen wäre, jedoch schuldhaft unterlassen wurde. Ebenso setzt eine Kündigung des Vertrages durch den Reisenden im Fall einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise nach § 537 BGB voraus, dass dem Vermieter eine angemessene Frist zur Abhilfe eingeräumt wurde, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.

12. Der Mietvertrag umfasst alle Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände. Eventuelle Beschädigungen sind, sobald diese festgestellt werden, dem Vermieter mitzuteilen. Während der Mietdauer ist der Mieter für das Inventar der Ferienwohnung verantwortlich.

13. Vertragsauflösungen können nur im gegenseitigen Einvernehmen beider Partner erfolgen. Im Übrigen gelten für das Vertragsverhältnis und auch für die Haftung des Vermieters für eingebrachte Sachen die Bestimmungen des BGB. Gerichtsstand ist Aurich

14. Vermietungen mit Haustier sind nur nach Rücksprache mit dem Vermieter möglich.

Das Vertragsverhältnis ist auf Grundlage der seeurlaub-fewo AGB geschlossen. Um sich vor den finanziellen Folgen einer Stornierung zu schützen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Storno-Versicherung der ERV.



Buchen ohne Risiko


Was im internationalen Tourismus schon seit Jahren üblich ist, wird bei individuellen Reisen im Inland allzu leicht vergessen.

Ein gebuchter Aufenthalt stellt nach eingegangener Buchungsbestätigung des Hoteliers einen Vertrag dar, den beide Seiten erfüllen müssen.

Tritt ein Gast – aus welchem Grunde auch immer – einen gebuchten Aufenthalt nicht an und ist eine anderweitige Vermietung des Zimmers nicht möglich, so hat der Beherbergungsbetrieb weiterhin Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Preises (ggf. abzüglich der ersparten Aufwendungen).

Das gilt auch, wenn die Ursache für die Absage ein schicksalhaftes Ereignis ist, das der Gast nicht vermeiden konnte, so z.B. Krankheit oder ein Unfall.

Deshalb bieten wir Ihnen unsere hauseigene Storno-Versicherung:




Reiserücktrittsversicherung